Wir verarbeiten deine Belegdaten in deinem Auftrag. Dabei helfen uns die folgenden Unternehmen. Mit jedem davon besteht die Grundlage, die in der Spalte daneben steht; die Liste gilt für alle Instanzen gleichermaßen.
Kommt jemand hinzu oder fällt jemand weg, unterrichten wir dich vorher. Du kannst widersprechen — dann endet der Vertrag, statt dass die Änderung stillschweigend gilt (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).
Die Liste
| Wer | Wofür | Wo | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Hetzner Online GmbHGunzenhausen, Deutschland | Rechenzentrum und Server, auf denen die Instanzen laufen | Deutschland | Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO |
| Google Ireland LimitedDublin, Irland | Versand der System-E-Mails (Einladungen, Wiederherstellung, Hinweise) sowie der Mails, die eine Instanz im Auftrag des Kunden verschickt: Belege ans Collmex-Postfach und Export-Pakete an die Adresse der Kanzlei, wenn der Kunde diese Ziele einrichtet | EU, teils USA | Zusatz zur Verarbeitung von Cloud-Daten nach Art. 28 DSGVO, mit Standardvertragsklauseln für Übermittlungen in die USA |
| Sendinblue SAS (Brevo)Paris, Frankreich | Versand des Newsletters an Kunden und InteressentenNur für den Newsletter — die System-E-Mails deiner Instanz gehen nicht über Brevo. | EU (Frankreich, Belgien, Deutschland); Support-Zugriffe teils aus den USA und Indien | Datenverarbeitungsvereinbarung als Anhang 2 der Brevo-Vertragsbedingungen nach Art. 28 DSGVO, mit Standardvertragsklauseln für Zugriffe aus Drittländern |
Wer hier bewusst nicht steht
Der Belegdienst. Das Lesen deiner Belege — Zeichenerkennung und Sprachmodell — läuft auf eigener Hardware in Deutschland. Es ist niemand Drittes beteiligt, und im laufenden Betrieb geht kein Beleg an einen KI-Anbieter. Wir nennen ihn hier trotzdem, weil „wer liest meine Belege?" eine berechtigte Frage ist und eine Leerstelle sie nicht beantwortet.
Telegram. Die Übermittlung von Belegen über Telegram erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch und auf Veranlassung des Nutzers. Telegram ist dabei ein eigenständiger Messaging-Dienst außerhalb unserer Infrastruktur; ein Auftragsverarbeitungsverhältnis besteht nicht. Wer diesen Übertragungsweg nicht nutzen möchte, lädt Belege direkt in der Instanz hoch — der Funktionsumfang ist derselbe.
Stripe. Für die Zahlungsabwicklung ist Stripe eigenständig verantwortlich und nicht unser Auftragsverarbeiter. Stripe sieht deine Zahlungsdaten, aber keine Belege. Das steht in der Datenschutzerklärung, gehört aber nicht in diese Liste.
Dein Stripe- oder PayPal-Konto als Umsatzquelle. Das ist etwas anderes als der Punkt darüber. Verbindest du in deiner Instanz einen Zahlungsdienstleister, holt sie dort deine Umsätze ab — mit einem Schlüssel, den du erzeugt und hinterlegt hast, aus einem Konto, das dir gehört. Dein Vertrag mit diesem Anbieter besteht unabhängig von uns, und er verarbeitet dort nicht in unserem Auftrag. Deshalb steht er nicht in der Liste: ein Vertrag nach Art. 28 wäre einer über eine Verarbeitung, die es nicht gibt.
Umgekehrt ist es aber keine Verbindung ohne Folgen, und deshalb steht sie hier: mit den Umsätzen kommen Daten Dritter in deine Instanz — bei PayPal regelmäßig Name und E-Mail-Adresse der Gegenseite. Dafür bist du verantwortlich, so wie für jeden Beleg, den du hochlädst. Es geht nichts an den Anbieter zurück; die Instanz liest nur.
Nachweise
Von Hetzner liegen uns der Auftragsverarbeitungsvertrag, das Prüfzeugnis und die Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen vor. Wir legen sie auf Anfrage vor — an info@inwebdesign.net —, schicken sie aber nicht jeder Bestellung mit: sie sind unser Nachweis, dass unser Unterauftragnehmer sauber arbeitet, und kein Vertragsbestandteil zwischen dir und uns.
Was wir tun, steht in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
