Jubeljahr

Die Kleinunternehmerregelung — 25.000, 100.000, und die eine Falle

Keine Umsatzsteuer ausweisen, keine Voranmeldungen — dafür kein Vorsteuerabzug. Was die Regelung ist, welche zwei Schwellen seit 2025 gelten und warum die 100.000-Euro-Grenze mitten im Jahr zuschnappt.

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Die Kleinunternehmerregelung ist der Deal, den das Umsatzsteuerrecht kleinen Betrieben anbietet: weniger Bürokratie gegen einen Verzicht. Wer darunter fällt, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer, muss sich nicht um Voranmeldungen kümmern — und bekommt im Gegenzug die Vorsteuer aus den eigenen Einkäufen nicht erstattet. Für viele Gründer und Nebenerwerbler ist das ein guter Tausch. Man sollte nur wissen, wo seine Kanten liegen.

Die zwei Schwellen

Seit der Reform zum Jahr 2025 hängt die Regelung an zwei Zahlen (Stand 2026 — die verbindliche Auskunft für deinen Fall gibt dein Steuerbüro):

Die zwei SchwellenVorjahr: höchstens 25.000 €der gesamte Umsatz des letzten JahresLaufendes Jahr: unter 100.000 €mitgezählt wird fortlaufendundKleinunternehmerRechnungen ohne Umsatzsteuer — und ohne VorsteuerabzugGrenze mitten im Jahr gerissen?Dann gilt die Regelbesteuerung ab genau dem Umsatz, der über die 100.000 € führt — nicht erst im nächsten Jahr.
Beide Bedingungen zugleich: Das Vorjahr blieb unter 25.000 €, das laufende Jahr bleibt unter 100.000 €. Und die zweite Schwelle ist eine harte Grenze — sie wirkt sofort, nicht erst im Folgejahr.

Die eigentliche Falle ist die Wirkung der zweiten Schwelle: Bis zur Reform galt eine Prognose zu Jahresbeginn, und ein unerwartet gutes Jahr wurde erst im nächsten relevant. Seit 2025 schnappt die Grenze unterjährig zu: Der Umsatz, der dich über die 100.000 € trägt, ist bereits regelbesteuert. Wer im November einen Großauftrag annimmt, sollte vorher gerechnet haben.

Was die Regelung bedeutet — auf beiden Seiten

Auf der angenehmen Seite: Deine Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit. Du weist auf Rechnungen keine Steuer aus, sammelst keine ein und führst keine ab — und der Apparat aus Voranmeldungen und Fristen bleibt dir im Wesentlichen erspart.

Auf der anderen Seite: Kein Vorsteuerabzug. Die 19 %, die im neuen Laptop, im Materialeinkauf oder in der Werkstattmiete stecken, holst du dir nicht vom Finanzamt zurück — sie sind für dich echter Preis. Genau deshalb gibt es den Verzicht auf die Regelung (die „Option zur Regelbesteuerung"): Wer viel investiert und vor allem an Geschäftskunden verkauft, fährt damit manchmal besser. Der Verzicht bindet für fünf Jahre — eine Entscheidung fürs Steuerbüro, nicht fürs Bauchgefühl.

Was das in Jubeljahr heißt

Jubeljahr rechnet mit den Steuersätzen, die an deinen Kategorien hinterlegt sind — eingerichtet so, wie es zu deinem Betrieb passt, und das legt ihr einmal mit dem Steuerbüro fest. Für einen Kleinunternehmer heißt das typischerweise: Erlöskategorien ohne Steuersatz, und die Auswertung zeigt deine Einnahmen entsprechend in der 0-%-Zeile:

Die Auswertung von Jubeljahr gruppiert Einnahmen nach Steuersatz: eine Zeile mit 19 Prozent und rechnerisch enthaltener Steuer, eine Zeile mit 0 Prozent
Die Auswertung gruppiert nach Steuersatz. Bei einem Kleinunternehmer ist die 0-%-Zeile der Normalfall — und die Spalte „darin enthalten“ bleibt dort leer, denn enthalten ist nichts.

Dass du Kleinunternehmer bist, trägst du unter Einstellungen → Buchhaltung → Dein Unternehmen ein. Daran hängt eines: Das UStVA-Blatt unter Ausdrucke gibt es dann nicht — wer keine Umsatzsteuer erhebt, gibt keine Voranmeldung ab, und ein Blatt voller Nullen sähe aus wie eine. Summen- und Saldenliste und Journal gibt es weiterhin.

Kommt der Wechsel zur Regelbesteuerung — freiwillig oder weil die Grenze fiel —, ist das bei Jubeljahr keine neue Software, sondern eine Umstellung der Kategorien und Steuersätze, gemeinsam mit deiner Kanzlei; die Nummern pflegst du unter Einstellungen → Konto. Ob, wann und wie du wechselst, entscheidet sich aber nicht in einer Software — sondern in dem Gespräch, das du am besten führst, bevor die Grenze näher rückt.

Häufige Fragen

Lohnt es sich, auf die Regelung zu verzichten?
Es kann — wer am Anfang viel investiert, bekommt als Kleinunternehmer die darin steckende Vorsteuer nicht zurück, als Regelbesteuerter schon. Der Verzicht bindet allerdings für fünf Jahre, und ob er sich in deinem Fall rechnet, ist eine klassische Rechenaufgabe für dein Steuerbüro — keine, die man aus einem Wiki-Artikel entscheidet.
Was passiert, wenn ich die 100.000 € mitten im Jahr reiße?
Dann gilt die Regelbesteuerung ab genau dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest — nicht erst ab dem nächsten Jahr. Ab dieser Rechnung weist du Umsatzsteuer aus. Wer sich der Grenze nähert, sollte sein Steuerbüro früh einbinden, damit der Wechsel geordnet passiert statt rückwirkend repariert.
Was schreibe ich als Kleinunternehmer auf die Rechnung?
Keine Umsatzsteuer — und üblicherweise einen kurzen Hinweis, dass die Rechnung nach der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG ohne Umsatzsteuer gestellt wird. Wer versehentlich doch Steuer ausweist, schuldet sie in der Regel auch; die genaue Formulierung und der Umgang mit einem solchen Versehen gehören zu deinem Steuerbüro.

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Wer das nicht selbst sortieren will

Jubeljahr ist eine Vorbuchhaltung als Durchgangsstation: Belege kommen herein, werden vorkategorisiert, du prüfst und gibst frei, heraus geht ein DATEV-Buchungsstapel — und danach wird gelöscht. Eine vollständige Buchhaltung ist es nicht: keine Bilanz, keine Salden, keine Steuerberechnung.

Was Jubeljahr macht